Markus Breig, KIT
Ein Kinderwagen steht allein auf einem Fußweg.

Schwanger im Studium? Das muss kein Hindernis sein!

Familienzuwachs ist etwas Besonderes. Gleichzeitig kann eine Schwangerschaft viel Zeit und Kraft kosten, gerade wenn man mitten im Studium steckt. Um den damit verbundenen Druck zu reduzieren, gibt es am KIT ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot, sodass werdende Eltern alle Anliegen sorgenfrei klären können.

Egal ob geplant oder unerwartet, eine Schwangerschaft ist eine große Umstellung für zukünftige Eltern. Auf den ersten Blick kann diese neue Situation überfordernd sein. Trotzdem entschließen sich  Studierende immer wieder, bereits während der Zeit an der Uni die Familienplanung in Angriff zu nehmen. Und das ist vielleicht gar keine so schlechte Idee.

Beratung und Information am KIT

Die erste Anlaufstelle für Belange sämtlicher Art ist die Zentrale Studienberatung (ZSB). „Wir sind am KIT für eine professionelle Rundumberatung zuständig. Wir können die individuelle Person auffangen und beim Suchen von Informationen unterstützen“, erklärt Carmen Reck, eine der Beraterinnen der ZSB. Dort bekommen Studierende alle wichtigen Infos passend zu ihrer persönlichen Situation, so können bei einer Schwangerschaft die nächsten Schritte gemeinsam durchgesprochen werden – zum Beispiel welche relevanten Einrichtungen und Ansprechpersonen kontaktiert werden sollten.

Möchten sich die werdenden Eltern daneben selbst informieren, findet sich alles Wichtige auf den Seiten der Abteilung Studium und Lehre und im Familienportal des KIT. Auch das Studierendwerk bietet einen umfangreichen Online-Ratgeber zum Thema „Studieren mit Kind“. Ein Thema, über das wir ebenfalls in clicKIT berichtet hatten.

Rechtliche Absicherung für Studierende

Seit 2018 profitieren neben Arbeitnehmerinnen auch immatrikulierte Schwangere vom Mutterschutzgesetz, das den bestmöglichen Gesundheitsschutz für Schwangere und Stillende gewährleisten soll. Das Gesetz gilt während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, wodurch es für diese Zeiträume Schutzfristen gibt. So sind Schwangere und Personen, die ein Kind geboren haben, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung davon befreit, an Prüfungen und Lehrveranstaltungen teilnehmen zu müssen. Außerdem dürfen sie maximal achteinhalb Stunden täglich beschäftigt sein, jedoch nicht an Sonn- und Feiertagen oder zwischen 20  und 6 Uhr.

Ausnahmen und weitere Regelungen können werdende Mütter zusammengefasst auf den entsprechenden Infoseiten des KIT nachlesen. Die Geschäftsstelle Chancengleichheit hat hierzu außerdem ein Merkblatt verfasst. Wichtig dabei ist: Damit die werdenden Eltern alle rechtlichen Vorteile nutzen können und das KIT seine Pflichten erfüllen kann, muss es über die Schwangerschaft informiert werden. Für sämtliche Formalitäten wie beispielweise die Meldung der Schwangerschaft ist der Studierendenservice die richtige Anlaufstelle.

Prüfungsfristen und Urlaubssemester

Persönlicher Kontakt ist beim Thema Nachwuchs und Sicherheit unumgänglich. Das wird für die Studierenden spätestens in der Prüfungsphase deutlich. „Bei bestimmten Prüfungsformen muss eine Alternative für Schwangere gesucht werden. Nicht jede kann über einen langen Zeitraum sitzen. Man spricht mit den Dozierenden, die nächste Instanz ist dann der Prüfungsausschuss. Es geht immer über das direkte Besprechen, weil jede Situation individuell ist. Schwangere brauchen eine medizinische Begründung, nach welcher man sich dann richtet. Falls es kurzzeitig doch dazu kommt, dass man an einer Prüfung nicht teilnehmen kann, schaut man, ob man ohne großen Aufwand einen neuen Termin findet“, erläutert Reck.

Solche Vorsichtsmaßnahmen gelten nicht nur in Prüfungssituationen. Für jede Veranstaltung wird von den jeweiligen Dozierenden eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, welche zeigt, ob die Sicherheit von Mutter und Kind im Kurs gewährleistet ist. Falls sich Schwangere nicht mehr imstande sehen, weiter zu studieren, gibt es immer noch die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Weitere Regelungen zum Nachteilsausgleich sorgen dafür, dass die Schwangerschaft unter keinen Umständen zu einer Beeinträchtigung im Studium wird.

Und wenn das Kind da ist?

Zunächst einmal: Studierende Eltern haben Anspruch auf Elternzeit, was sich beispielsweise auf Prüfungsfristen auswirken kann. Sowohl für die Schwangerschaft als auch für die Zeit mit Kind gibt es außerdem einige Angebote seitens des KIT. „Für werdende Eltern im Studium haben wir unter anderem Treffen, Netzwerke und Gruppen eingerichtet wie den Runden Tisch, der intern am KIT angesiedelt ist“, berichtet Sarah Wenz, Leiterin der Geschäftsstelle Chancengleichheit. „Mit der Hochschule Karlsruhe, der Pädagogischen Hochschule und der Stadt Karlsruhe haben wir außerdem ein Netzwerk gegründet, in dem wir das Thema Studieren mit Kind vorantreiben wollen. In diesem Zuge ist auch die Kampagne "Kind & Campus: So geht’s!" entstanden, da finden verschiedene Aktionen statt, bei denen sich studierende Eltern vernetzen können.“

Studierende mit Kind können sich in diesem Rahmen eine gratis Lunchbox in der Geschäftsstelle Chancengleichheit abholen. Neben den Treffs gibt es auch einen Newsletter, der speziell an Eltern gerichtet ist.

Text: Anita Spuling
Foto: Markus Breig, KIT

6.10.2022